Elektromobilität ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Dennoch entwickeln sich die Verkaufszahlen von Elektroautos in Deutschland langsamer als erwartet. Einer der Hauptgründe ist weiterhin die unzureichende Ladeinfrastruktur. Wer kein Eigenheim oder keine private Wallbox besitzt, ist darauf angewiesen, sein privates E-Auto beim Arbeitgeber zu laden oder auf öffentliche Ladepunkte zurückzugreifen.

Gerade deshalb wird das E-Auto laden beim Arbeitgeber zunehmend zum entscheidenden Faktor für die Akzeptanz der Elektromobilität. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen: Besteht eine Arbeitgeber-Ladesäule-Pflicht? Wie sieht die E-Ladesäulen-Pflicht ab 2025 aus? Wie erfolgt die Abrechnung, insbesondere wenn Mitarbeitende für den Ladestrom zahlen müssen?

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über Chancen, Pflichten und praxisnahe Lösungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das private E-Auto beim Arbeitgeber laden ist für viele Mitarbeitende die wichtigste Ladeoption
  • Arbeitgeber sind zentrale Treiber der Elektromobilität
  • Das Laden am Arbeitsplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
  • Gesetzliche Vorgaben wie die E-Ladesäulen-Pflicht gewinnen bis 2025 an Bedeutung
  • Digitale Systeme ermöglichen eine individuelle, lohnbuchhaltungsfähige Abrechnung

Die Vorteile des Ladens am Arbeitsplatz

Eine E-Ladesäule am Arbeitsplatz bietet Vorteile für beide Seiten. Für Mitarbeitende bedeutet sie Planungssicherheit und Komfort – das Elektroauto ist nach der Arbeit zuverlässig geladen. Für Unternehmen stärkt sie das nachhaltige Image, erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber sowie die Mitarbeiterzufriedenheit und erleichtert den Umstieg auf einen elektrischen Fuhrpark.

Stellt der Arbeitgeber Ladepunkte bereit, senkt er eine der größten Einstiegshürden für Elektromobilität. Mitarbeitende können sich eher für ein Elektrofahrzeug entscheiden, wenn sie ihr privates Elektroauto beim Arbeitgeber ladenkönnen.

Hemmnisse und aktuelle Herausforderungen

Trotz der klaren Vorteile zögern viele Unternehmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Gründe sind häufig:

  • Unsicherheit bei Abrechnung und Kostenverteilung
  • Unklare steuerliche Behandlung
  • Fehlendes technisches Know-how
  • Fragen zur öffentlichen Nutzung der Ladesäulen
  • Effizientes & dynamisches Lastmanagement

Dabei zeigt eine Mobilitätsstudie von Continental und Infas, dass rund ein Drittel der Deutschen grundsätzlich offen für den Kauf eines Elektroautos ist. Die fehlende Ladeinfrastruktur bleibt jedoch eines der größten Hindernisse – insbesondere für Pendler:innen ohne eigene Wallbox.

Arbeitgeber-Ladesäule Pflicht und E-Ladesäulen-Pflicht

Eine generelle Arbeitgeber-Ladesäule-Pflicht existiert derzeit nicht. Allerdings greifen bereits gesetzliche Regelungen aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).

Dieses schreibt unter anderem vor:

  • Bei Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
  • Zusätzlich ist eine Leitungsinfrastruktur für weitere Ladepunkte verpflichtend

Diese Vorgaben werden häufig als E-Ladesäulen-Pflicht bezeichnet und sind besonders mit Blick auf 2025 für Unternehmen relevant, die neu bauen oder umfangreich sanieren.

E-Auto laden während der Arbeitszeit

Das E-Auto laden während der Arbeitszeit ist grundsätzlich zulässig, sofern der Arbeitgeber dies erlaubt. Wichtig ist eine klare interne Regelung, etwa zu:

  • Ladezeiten
  • Nutzungsberechtigungen
  • Priorisierung bei knapper Kapazität
  • Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung

Transparente Regeln sorgen für Akzeptanz und vermeiden Konflikte im Arbeitsalltag.

Abrechnung und Steuer beim Laden von E-Autos

Während Benzingutscheine für Verbrenner als geldwerter Vorteil gelten, ist das Laden eines Elektroautos steuerlich begünstigt.

Das private E-Auto beim Arbeitgeber laden ist steuerfrei, wenn:

  • die Ladesäule mit der betrieblichen Infrastruktur verbunden ist
  • und nicht öffentlich zugänglich ist

In diesem Fall fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsabgaben an. Wichtig ist eine klare räumliche und organisatorische Abgrenzung zu öffentlichen Ladepunkten.

Öffentliche Ladesäulen, Eichrecht und Preisangaben

Soll die Ladesäule auch externen Nutzern zur Verfügung stehen, gelten zusätzliche Anforderungen. Dann müssen unter anderem:

  • die Ladesäulenverordnung
  • das Eichrecht
  • die Preisangabenverordnung

eingehalten werden. Eine Abrechnung über Tagespauschalen ist nicht zulässig. Erlaubt sind lediglich Monats- oder Jahresmodelle. Viele Unternehmen umgehen diese Komplexität, indem sie statt Strom eine Parkpauschale erheben.

ParkEfficient: Abrechnung, Transparenz und Lohnbuchhaltung

In Kombination mit dem intelligenten Parkplatzmanagement von ParkEfficient lassen sich Ladeinfrastruktur und Parkflächen effizient steuern. ParkEfficient ermöglicht nicht nur den Betrieb von Ladesäulen, sondern auch eine vollständige und individuelle Abrechnung der Ladevorgänge.

Über ParkEfficient können:

  • alle Ladevorgänge nutzerbezogen erfasst werden
  • Kosten individuell pro Mitarbeitendem zugeordnet werden
  • Abrechnungsdaten automatisiert an die Lohnbuchhaltung übergeben werden, wenn Mitarbeitende für den Ladestrom zahlen müssen

So wird das E-Auto laden beim Arbeitgeber rechtssicher, transparent und administrativ minimal aufwendig.

Fazit

Das private Elektroauto beim Arbeitgeber laden entwickelt sich zu einem zentralen Baustein moderner Unternehmensmobilität. Arbeitgeber, die frühzeitig Ladeinfrastruktur schaffen, profitieren mehrfach: Sie steigern ihre Attraktivität, erfüllen kommende gesetzliche Anforderungen und leisten einen aktiven Beitrag zur Energiewende.

Digitale Lösungen wie ParkEfficient sorgen dabei für eine faire, transparente und skalierbare Abrechnung – bis hin zur direkten Integration in die Lohnbuchhaltung. Damit wird Elektromobilität im Unternehmen nicht nur möglich, sondern wirtschaftlich und zukunftssicher.

Maximilian Bahr
Nachhaltigkeit
Nov 24, 2025
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