Digitale Zahlungssysteme im Parkraummanagement sind längst Alltag. Nutzer buchen Parkplätze online, bezahlen über Stripe oder PayPal und erhalten Belege automatisiert per E-Mail. Für Betreiber bedeutet das: weniger Verwaltungsaufwand, mehr Komfort – aber auch mehr Verantwortung. Denn wer Parkgebühren erhebt, bewegt sich im Bereich der Finanzbuchhaltung und unterliegt damit gesetzlichen Vorgaben wie der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Gerade für Unternehmen, Kommunen und Facility-Betreiber ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu kennen, um bei Prüfungen auf der sicheren Seite zu stehen. Dieser Beitrag erklärt, was genau zu beachten ist, wann die KassenSichV greift und wie digitale Systeme wie ParkEfficient eine rechtssichere Abrechnung ermöglichen.
Warum Parkgebühren steuerrechtlich relevant sind
Sobald für die Nutzung eines Parkplatzes ein Entgelt erhoben wird, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang – unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche Fläche, ein privates Parkhaus oder ein Firmenareal handelt. Die Einnahmen müssen korrekt erfasst und dokumentiert werden.
Besonders kritisch wird es, wenn Zahlungen bar entgegengenommen werden. Hier greifen strenge Anforderungen an Aufzeichnung, Belegausgabe und Nachvollziehbarkeit. Doch auch bei digitalen Zahlungen – etwa über Web-Apps, Automaten oder Online-Buchungssysteme – sind Betreiber verpflichtet, Einnahmen GoBD-konform zu dokumentieren.
Das bedeutet: Jede Transaktion muss lückenlos nachvollziehbar, unveränderbar und eindeutig zugeordnet werden können. Fehlt diese Nachvollziehbarkeit, drohen bei Betriebsprüfungen empfindliche Beanstandungen.
GoBD: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die GoBD bilden das Fundament aller digitalen Aufzeichnungs- und Buchungsprozesse. Sie gelten für jedes Unternehmen, das steuerrelevante Daten elektronisch erfasst oder verarbeitet.
Im Kontext der Parkraumbewirtschaftung bedeutet das konkret:
Jede Zahlung, jede Buchung und jeder Beleg muss vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar gespeichert werden. Auch digitale Kassen- oder Buchungssysteme müssen sicherstellen, dass keine Daten nachträglich manipuliert werden können.
ParkEfficient erfüllt diese Anforderungen, indem alle Transaktionen revisionssicher protokolliert und nachvollziehbar gespeichert werden. Jeder Vorgang erhält eine eindeutige Transaktions-ID, die sich später jederzeit nachweisen lässt. Änderungen an Datensätzen – etwa bei Rückbuchungen – werden dokumentiert und mit einem Zeitstempel versehen.
KassenSichV: Wann sie greift und wann nicht
Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) für elektronische Kassensysteme eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor. Diese TSE soll Manipulationen an digitalen Kassen verhindern, indem sie jede Transaktion kryptografisch absichert.
Ob die KassenSichV für ein Parkraummanagement-System gilt, hängt davon ab, wie Zahlungen verarbeitet werden. Die Regelung greift immer dann, wenn ein Betreiber bar oder am Automaten Zahlungen entgegennimmt – also physisch Geld oder Kartenzahlungen vor Ort abwickelt. In diesem Fall gilt das System als elektronische Kasse und benötigt eine zertifizierte TSE.
Wenn jedoch alle Zahlungen ausschließlich online erfolgen – beispielsweise über eine Web-App mit Stripe, PayPal oder SEPA-Lastschrift – greift die KassenSichV in der Regel nicht. Diese Transaktionen gelten als unbare Zahlungen und werden direkt über den Zahlungsanbieter verbucht. Wichtig bleibt aber: Auch diese Vorgänge müssen GoBD-konform dokumentiert werden.
Für Betreiber ist es daher entscheidend, den Zahlungsfluss genau zu kennen. Wer zusätzlich Parkautomaten betreibt, muss sicherstellen, dass auch diese Geräte die TSE-Anforderungen erfüllen oder separat zertifiziert sind.
Belegausgabepflicht: Digital statt Papier
Ein weiterer Aspekt der KassenSichV ist die sogenannte Belegausgabepflicht. Betreiber müssen Nutzern einen Beleg über jede Transaktion bereitstellen – unabhängig davon, ob dieser in Papierform oder digital erfolgt.
Digitale Systeme haben hier klare Vorteile: Der Beleg wird automatisch generiert, enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und kann direkt per E-Mail oder Download-Link bereitgestellt werden. Papierbelege sind nicht mehr nötig.
ParkEfficient erstellt Belege vollständig automatisiert und speichert sie revisionssicher im System. Der Nutzer erhält die Quittung per E-Mail oder kann sie im persönlichen Account abrufen. Dadurch ist der gesamte Prozess transparent und jederzeit nachweisbar – ein wichtiger Punkt für steuerliche Prüfungen.
Anforderungen an Inhalt und Aufbewahrung von Belegen
Unabhängig davon, ob Belege digital oder analog vorliegen, müssen sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören Name und Anschrift des Betreibers, Datum und Uhrzeit, Art und Umfang der Leistung, Preis sowie die verwendete Zahlungsart.
Außerdem gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Steuerrelevante Unterlagen müssen zehn Jahre lang archiviert werden. Digitale Systeme sollten daher eine automatisierte, sichere Speicherung gewährleisten.
ParkEfficient speichert sämtliche Belege verschlüsselt auf zertifizierten Servern. Betreiber haben jederzeit Zugriff auf die Daten, ohne selbst komplexe Archivstrukturen aufbauen zu müssen. Die Datenhaltung erfolgt gemäß DSGVO und ISO 27001 – inklusive Zugriffsschutz, Protokollierung und regelmäßiger Backups.
Typische Fehlerquellen bei der Parkgebührenabrechnung
Viele Betreiber unterschätzen die steuerliche Komplexität und machen vermeidbare Fehler. Häufige Stolperfallen sind:
• Fehlende Dokumentation bei Barzahlungen
• Unvollständige oder fehlerhafte Belege
• Keine nachvollziehbare Verknüpfung zwischen Zahlung und Buchung
• Fehlende GoBD-konforme Archivierung
• Veraltete Kassen- oder Automaten-Systeme ohne TSE
Solche Versäumnisse können bei einer Steuerprüfung schnell teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder Nachforderungen. Daher lohnt sich der frühzeitige Umstieg auf ein digitales, rechtssicheres System.
ParkEfficient als rechtssichere Lösung
ParkEfficient wurde von Beginn an so entwickelt, dass alle Vorgänge den Anforderungen der GoBD entsprechen. Jede Buchung wird mit Zeitstempel und eindeutiger Referenz gespeichert. Bei Bedarf kann das System Belegdaten exportieren oder revisionssichere Nachweise erzeugen – ideal für Steuerberater und Betriebsprüfer.
Für Betreiber, die zusätzlich Automaten oder Schranken mit Zahlungsterminals betreiben, lässt sich das System so erweitern, dass auch die KassenSichV-Anforderungen eingehalten werden. Dank modularer Architektur bleibt das System flexibel – egal ob Online-Zahlung, Kartenterminal oder Mischbetrieb.
Darüber hinaus unterstützt ParkEfficient den Trend zur digitalen Belegausgabe und hilft Betreibern, Papierverbrauch zu reduzieren. Das spart nicht nur Kosten, sondern passt perfekt zu nachhaltigen Unternehmenszielen.
Fazit: Sicherheit beginnt bei Transparenz
Wer Parkgebühren erhebt, sollte sich nicht allein auf den Zahlungsanbieter verlassen, sondern das Thema ganzheitlich betrachten. Rechtssichere Abrechnung bedeutet mehr als nur Einnahmen erfassen – sie umfasst Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung.
Mit einem System wie ParkEfficient lassen sich diese Anforderungen automatisiert erfüllen. Betreiber profitieren von einer zentralen Lösung, die sowohl steuerliche Vorgaben als auch Benutzerkomfort berücksichtigt. So werden Parkgebühren nicht nur effizient, sondern auch GoBD- und KassenSichV-konform abgerechnet – transparent, sicher und zukunftssicher.
Jetzt mehr erfahren:
Wie ParkEfficient Ihr Parkraummanagement GoBD-konform macht, zeigen wir Ihnen gerne in einer Live-Demo.
👉 Demo anfragen